Behandlungsablauf

Anmeldung

Die Terminabsprache für ein Erstgespräch bitten wir telefonisch oder persönlich in der Praxis vorzunehmen.

Erstgespräch

Im Rahmen des Erstgesprächs werden die Vorstellungsgründe bzw. aktuelle Probleme besprochen. Es ist außerdem wichtig für uns zu wissen, welche Lebensbereiche (z. B. Kindergarten, Schule, Ausbildungsplatz, häusliche Umgebung, Freizeitbereich) betroffen sind. Im Anschluss stellen wir Fragen über die weitere Lebensgeschichte des Kindes/Jugendlichen und seiner Familie. Für das Erstgespräch planen Sie bitte ca. 1 Stunde ein.

Wir bitten Sie zum Erstgespräch folgendes mitzubringen:

  • Versichertenkarte der Krankenkasse, ggf. Überweisungsschein
  • bei privater Krankenversicherung die ausgefüllte und unterschriebene Einwilligungserklärung für die Rechnungserstellung
  • unseren 4-seitigen ausgefüllten Anamnesebogen mit unterschriebener Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • gelbes Kinder-Untersuchungsheft
  • Zeugnisse ab der 1. Klasse
  • Befunde/Berichte von Ärzten und/oder Psychologen aus früheren Untersuchungen und Behandlungen

Anamnesebogen für Kinder und Jugendliche

Anamnesebogen für volljährige Jugendliche

Einwilligung PVS für Kinder und Jugendliche

Einwilligung PVS für volljährige Jugendliche

Diagnostik

Im Anschluss an das Erstgespräch bekommen Sie in der Regel weitere Termine für testpsychologische Untersuchungen. Je nach Symptomatik und Beschwerdebild kann diese beispielsweise eine Erhebung des aktuellen Leistungsvermögens (Intelligenzdiagnostik), Überprüfung der Lese-/Rechtschreibfertigkeiten, Überprüfung der Rechenleistung, Aufmerksamkeitsdiagnostik und eine Persönlichkeits‐ bzw. Emotionsdiagnostik umfassen.

Bitte beachten Sie, dass sowohl die Leistungstests als auch die Aufmerksamkeitsdiagnostik immer vormittags erfolgen müssen und ca. 60‐120 Minuten in Anspruch nehmen können.

Bescheinigungen über den Praxisbesuch zur Vorlage in der Schule stellen wir Ihnen gerne kostenfrei aus.

 
Auswertungsgespräch/Behandlungsplanung

Im Auswertungsgespräch werden alle bis dahin erhobenen Befunde besprochen. Falls erforderlich werden weitere diagnostische Schritte eingeleitet bzw. Behandlungsmöglichkeiten in unserer Praxis oder auch in Kooperation mit weiteren Therapeuten vorgestellt und empfohlen.


Ärztliche Schweigepflicht

Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, die jegliche Informationen und Befunde umfasst, die wir von unseren PatientInnen und ihren Familien erhalten. Bei schriftlichem Einverständnis der Familien oder der jungen erwachsenen PatientInnen ist eine Zusammenarbeit mit HausarztInnen, FacharztInnen, TherapeutInnen, Kindergärten, Schulen und weiteren Einrichtungen im Umfeld unserer PatientInnen für uns selbstverständlich.


Kosten

Die Behandlungskosten werden in der Regel sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch von den privaten Krankenversicherungen übernommen.


Atteste und Gutachten

Atteste und Gutachten dienen dazu, einen Gesundheitszustand festzustellen und zu dokumentieren.

ÄrztInnen erstellen Atteste und Gutachten, in denen sie bestimmte Aspekte des Gesundheitszustandes eines PatientInnen bescheinigen bzw. dokumentieren und dazu eine fachliche Aussage abgeben. Die Initiative kann dabei vom Patienten selbst oder von Stellen wie beispielsweise Jugendämtern, Kindergärten, Schulen, Versicherungen und Gerichten ausgehen.

Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Eine Kostenübernahme für Atteste und Gutachten ist per Gesetz aus dem Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.

Je nach Umfang und Arbeitsaufwand für die ÄrztInnen sind auch die Kosten unterschiedlich hoch, in der Regel liegen die Kosten – abhängig vom Aufwand – zwischen 20 und 50 Euro. In Ausnahmefällen können auch höhere Kosten entstehen.

Abzugrenzen von einem Attest ist eine einfache Bescheinigung, beispielsweise über einen Praxisbesuch, die auch von den medizinischen Fachangestellten der Praxis ausgestellt und unterschrieben werden kann. Diese Bescheinigungen erhalten Sie kostenlos.